Verbesserung der Verkehrssicherheit in Dreis-Brück

Liebe MitbürgerInnen aus Dreis-Brück,

wir haben positive Neuigkeiten bezüglich der angespannten Verkehrssituation in beiden Ortsteilen zu vermelden.

Dreis – Landestraße 67 (Breite Straße): Aktuellen Planungen zu Folge wird im Jahr 2023 die Breite Straße vom Ortseingang bis zur Kreuzung Kelberger Straße ausgebaut. Im Zuge dieser Maßnahme wird ein Fahrbahnteiler am Ortseingang errichtet. Damit erreichen wir ein Einbremsen des in den Ort einströmenden Verkehrs und erwarten in der Folge eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und Vermeidung von Unfällen.

Brück – Kreisstraße 59 innerorts: Bereits im vergangenen Jahr hatten wir uns mit Unterstützung einer Vielzahl betroffener Bürger an die zuständigen Verkehrsbehörden gewandt mit der Bitte zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ort.

Parallel dazu haben wir Kontakt zu den hiesigen Vertretern im Landtag (Astrid Schmitt) und Bundestag (Patrick Schnieder) aufgenommen um auch an den höchsten politischen Stellen in Land und Bund auf die sehr problematische Verkehrssituation in beiden Ortsteilen aufmerksam zu machen. Während man uns bei der Landesregierung letztendlich an die örtlichen Verkehrsbehörden verwies, nahm sich Patrick Schnieder in sehr engagierter Form unseres Problems an. Er kontaktierte das LBM in Koblenz bzgl. einer weiträumigeren Ausschilderung und stellte den Kontakt zu einem namhaften Hersteller von Navigationssoftware her, Ziel: Den Autobahnverkehr zunächst weiträumiger um die A1-Lücke zu steuern und darüber hinaus bei den Routenempfehlungen nicht nur Zeit und Entfernung, sondern auch Parameter wie Streckenbeschaffenheit und Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Tatsächlich wurde uns eine Analyse der Routenszenarien sowie des Routenwahlverhaltens zugesagt und eine Modifizierung der Routenempfehlungen in Aussicht gestellt

Ein konkreteres Ergebnis konnten wir in einem am 28. Juli stattgefundenen Ortstermin mit Vertretern der Verkehrsbehörden von Kreis, VG, LBM und Polizei erreichen. Obwohl die StVO grundsätzlich für Vorrangstraßen wie die K59 ohne Schule, Kindergarten oder Altenheime als Anlieger keine Tempo-30-Zonen vorsieht, ist es uns gelungen, die Entscheidungsträger davon zu überzeugen, zumindest befristet das vorgeschriebene Tempo auf dem innerörtlichen K59-Abschnitt auf max. 30 km/h zu reduzieren. Begründung: Weil die Navigationsgeräte den Verkehr aus zwei Richtungen von der Autobahn durch den Ort führen, wird erwartet, dass die Geschwindigkeitsreduzierung zu einer geänderten Routenempfehlung führen wird, einhergehend mit einer Entlastung im Ort. Bestätigt sich diese Erwartungshaltung, wird aus der Befristung ein dauerhaftes Tempolimit.