Informationen aus der Ratssitzung vom 17.06.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Dreis-Brück,

hier eine Zusammenfassung aus dem öffentlichen Teil unserer Gemeinderatssitzung vom 17. Juni 2021.

Vorbereitung für die Festlegung der noch zu widmenden Gemeindestraßen nach dem Landesstraßengesetz

Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde die Situation der öffentlichen Widmung von Gemeindestraßen in Augenschein genommen und durch die Verwaltung beurteilt. Hierbei wurden Empfehlungen zur Widmung sowie eventuelle Erfordernisse zur Widmungsfähigkeit der Straßen ausgesprochen und im Vermerk vom 24.02.2021 festgehalten. Dieser Vermerk lag den Ratsmitgliedern vor. Die verwaltungsseitig gegebenen Hinweise wurden im Folgenden diskutiert. Die unproblematisch widmungsfähigen Straßen wurden in die Beschlussfassung zur Widmung unter dem TOP 3 übernommen.

Bei verschiedenen Straßenzügen haben sich für den Ortsgemeinderat Fragen ergeben, die seitens der Verwaltung geklärt werden sollen. Dies wird dann Grundlage einer weiteren Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat sein.

  • Am Ahbach: Hier hat eine Baumaßnahme stattgefunden.
    • Ist diese als Ausbau- oder Unterhaltungsmaßnahme zu werten?
    • Wie ist die Maßnahme beitragsrechtlich zu behandeln?
  • Am Weiher: Die Straße befindet sich nicht in einem für eine Erschließungsstraße ordnungsgemäßen Ausbauzustand. Darüber hinaus ist die Lage wahrscheinlich dem Außenbereich zuzurechnen.
    • Durch welche Maßnahmen kann diese dem Innenbereich zugeführt werden?
    • Welche Maßnahmen zur Herstellung als ordentliche Erschließungsstraße sind erforderlich und in welchem Kostenbereich liegen diese?
  • Am Weinberg: Die Straße ist im Anschlussbereich an die Straße „Am Ahbach“ bis zum Grundstück Flur 9 Nr. 25 hergestellt. Hiernach entspricht sie bis zur Kreuzung Sonnenweg nicht den Merkmalen einer Erschließungsstraße. Ab dort bis zur Einmündung in die Hillesheimer Straße könnte es sich wieder um eine Erschließungsstraße nach den Merkmalen der Erschließungsbeitragssatzung handeln. Hierzu ergeben sich folgende Fragen:
    • Welche Erschließungsmaßnahmen wurden im Bereich zwischen der Kreuzung Sonnenweg bis in die Einmündung in die Hillesheimer Straße durchgeführt und entsprechen diese den Vorgaben für eine Erschließungsstraße?
    • Ist der Bereich der Straße „Am Weinberg“ ab der Parzelle 25 als Außenbereich zu beurteilen?
    • Sofern es sich um Außenbereich handeln sollte, welche Möglichkeiten hat die Ortsgemeinde diesen als Innenbereich zu qualifizieren.
  • Basaltstraße: Die Straße verfügt grundsätzlich über Straßeneinlaufschächte, die jedoch aufgrund ihrer Anordnung nicht die derzeitige Fahrbahn entwässern.
    • Welche Maßnahmen sind dort erforderlich, um den Zustand als Erschließungsstraße zu erreichen?
    • Kann der vorliegende Unterbau und Belag in diesem Zusammenhang verwendet werden? Mit welchen Kosten wäre zu rechnen?
  • Bergstraße: Die Straße verfügt im Bereich Richtung Bundesstraße nicht über eine funktionstüchtige Straßenentwässerung. Im Straßenverlauf Richtung Ortsteil Brück, verläuft diese teilweise vermutlich im Außenbereich. Hier ergeben sich folgende Fragen:
    • Ist im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Ausbau der Bergstraße die Frage einer funktionstüchtigen Straßenentwässerung geklärt?
    • Liegt ein Teil der Straße tatsächlich im Außenbereich?
    • Sofern hier Außenbereich vorliegt, wie kann dieser dem Innenbereich zugeführt werden?
  • Im Höfchen (Richtung Friedhof): Nach Ansicht des Rates hatte die Straße in Bezug zur dortigen Bebauung evtl. schon vor Inkrafttreten des Landesstraßengesetzes bereits Erschließungsfunktion. Die Verwaltung wird um Recherche der dortigen Erschließungssituation gebeten.
  • Im Sittert: Die Straße führt ab der Grundstücksgrenze zwischen Flur 16 Nr. 36/5 und 36/2 vermutlich in den Außenbereich.
    • Falls zutreffend – wie kann der Bereich dem Innenbereich zugeführt werden?
    • Sofern es sich nicht um Außenbereich handelt, wäre der vorgesehene Ausbau dann als Erweiterung der vorhandenen Straße zu beurteilen?
    • Verbindungsweg zwischen „Im Sittert“ und „Heyrother Straße“: Welche Maßnahmen sind zur Erschließung der dortigen Anlieger erforderlich und mit welchen Kosten wären diese verbunden?
  • Gartenstraße: Die Straße ist ab Einmündung des Wurmer Weg bis Einmündung in die Hauptstraße nicht als Erschließungsstraße zu werten.
    • Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die dort bebauten Grundstücke ordnungsgemäß mit einer Erschließungsstraße auszustatten?

 Widmung von Gemeindestraßen

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dreis-Brück beschließt, die nachgenannten Gemeindestraßen gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich dabei um Anlagen, die teilweise schon längere Zeit hergestellt sind, bisher aber noch nie förmlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurden oder deren evtl. Widmung nach Lage der Akten nicht oder nur schwer nachweisbar ist und deren Öffentlichkeit auch nicht ohne Weiteres durch die sogenannte Widmungsvermutung gem. § 54 LStrG begründet werden kann.

Ortsteil Dreis

  • Höhenstraße Parzelle Flur 7 Nr.: 14/23
  • Am Steinkäulchen Parzellen Flur 7 Nr.: 12/3 u. 44/4
  • Breite Straße (Verbindungsweg zum Unterweg) Parzelle Flur 20 Nr.: 88/1, 21/6
  • Unterweg Parzellen: Flur 7 Nr. 43/10Flur 20 Nr.: 21/4 u. 67/4 von der Einmündung in die Breite Straße bis zum Ausbauende (ca. 4 Meter hinter der Grundstücksgrenze zwischen Pz Flur 20 Nr.: 13/5 u. 13/4). (Ratsmitglied Ralf Billigen ausgeschlossen)
  • Am Ahbach Flur 9 Nr. 27/3 Flur 8 Nr. 67, 66/3, 66/4, 65/2 von der Einmündung in die Breite Straße bis zur Straße Am Weinberg mit dem Stichweg Flur 8 Nr. 66/2.
  • Der Fußweg Flur 8 Nr. 65/2 (Verbindung zwischen Am Ahbach und Brücker Straße) wird auf die Widmung zum Fußgängerverkehr beschränkt.
  • Verbindungsweg Brücker Straße Parzelle 69
  • Brunnenstraße Flur 8 Nr.: 68/1 u. 68/2
  • Ringstraße Flur 9 Nr. 78/3, 77/3, 79/1
  • Auf der Gass Flur 10 Nr.: 80/3, 49/2
  • Römerstraße Flur 10 Nr.: 79/1. (Ortsbürgermeisterin Edith Löhr-Hoffmann ausgeschlossen, Vorsitz 1. Beig. Ewald Drückes)
  • Kirchweg Flur 8 Nr. 71/5 (teilweise)

Ortsteil Brück

  • Radersbergstraße Flur 7 Nr.: 37/1
  • Gartenstraße Parzellen Flur 13 Nr. 9/5, Flur 12 Parzelle Nr. 40 (teilweise) und Stichweg Flur 12 Nr. 43 (teilweise), (1. Beig. Ewald Drückes ausgeschlossen)
  • Am Stein Flur 13 Nr. 63.
  • Im Sittert (von der Einmündung in die Straße „Am Stein“ bis Ausbauende Grundstücksgrenze zwischen Parzellen Flur 16 Nr.: 36/5 und 36/2) Flur 16 Nr. 48/2 (teilweise), 54/4, Flur 13 Nr.: 62/1, 62/2, 46/1 sowie Stichweg Flur 16 Nr. 54/3 bis Ausbauende Grundstücksgrenze zwischen Parzellen Flur 16 Nr. 6/9 und 7/1. (Ratsmitglied Helmut Sicken ausgeschlossen)
  • Mühlenweg von der Einmündung Hauptstraße bis Ausbauende zwischen den Parzellen Flur 14 Nr.: 1/3 und ¼
  • Stichweg Heyrother Straße Flur 13 Nr. 56/1
  • Wurmer Weg Flur 12 Nr. 29/1
  • Im Höfchen Flur 11 Nr. 44

Ein Lageplan mit Einzeichnung der zu widmenden Straße ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die Widmung zu verfügen und zu veröffentlichen.

Die Beschlussfassung erfolgte jeweils einstimmig unter Ausschluss der betroffenen Ratsmitglieder wie unter der jeweiligen Straße nachgewiesen.

Informationen der Ortsbürgermeisterin

  • Grillhütte: Das Ratsmitglied Ralf Billigen berichtet über den Planungsstand der neuen Grillhütte am Sportplatz. Die ersten Angebote der einzelnen Gewerke sind eingeholt. Das Baugenehmigungsverfahren wird jetzt eingeleitet. Der Baubeginn ist abhängig von der Baugenehmigung, dem Terminkalender der einzelnen Baufirmen sowie der Entwicklung der jeweiligen Rohstoffpreise.
  • Fahrbahnteiler Ortseingang Brück: Neben der bereits erfolgten gärtnerischen Gestaltung soll noch eine Brücke in Anlehnung an die Ortsbezeichnung den Fahrbahnteiler zieren. Diese soll über Solarstrahler beleuchtet werden, eine Stromversorgung über die Straßenbeleuchtung ist nicht mehr möglich.
  • Notstall Heyrotherstraße: Der alte Notstall soll zukünftig bei Dunkelheit angestrahlt werden, die Stromversorgung erfolgt über die Straßenbeleuchtung.
  • Seniorennachmittag der Ortsgemeinde Dreis-Brück: Der Seniorennachmittag findet am 04.09.2021 am Haus Vulkania statt.
  • Baumpflanzaktion 2021: Die Baumpflanzaktion der Ortsgemeinde für die neugeborenen Kinder der Jahrgänge 2019 und 2020 findet am 18.09.21 am Sportplatz statt.
  • Erneuerung des Abschnitts „Kelberger Straße“ der B421 in der Ortslage Dreis:
    • Voraussichtlicher Baubeginn frühestens Mitte September
    • Sanierung der Stützmauer am Ahbach
    • Zusätzliche Entwässerungsschächte im Bereich der Stützmauer die direkt in den Ahbach abgeleitet werden
    • Neues Geländer aus Rundstahlprofil für die sanierte Stützmauer
    • Verlegung einer neuen Wasserleitung mit teilweise neuen Hausanschlüssen
    • Erneuerung von einzelnen Kanalhausanschlüssen
    • Eventuelle Verlegung einer Gasleitung, muss noch abgeklärt werden
  • Kochen in der Schule Brück: Der Kochtreff in der alten Schule Brück wird voraussichtlich wieder ab August stattfinden

Viele Grüße

Ewald Drückes, 1. Beigeordneter