Informationen aus den Ratssitzungen vom 15.07. und 04.08.21

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Dreis-Brück,

hier eine Zusammenfassung aus dem öffentlichen Teil der Ortsgemeinderatssitzungen vom 15. Juli und 04. August 2021:

15. Juli 2021:

  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der L67 in Dreis: Die anwesenden Vertreter des LBM Herr v. Landenberg und Herr Lohscheider erläuterten die geplante verkehrsberuhigende Maßnahme im Bereich der L67 vom Kreuzungsbereich in Dreis Richtung Nerdlen bis zum Ortsausgang Dreis. Die Bauausführung wird für 2023 vorgesehen. Es bedarf im Vorfeld der Durchführung von Grunderwerb. Die Frage der Straßenbeleuchtung wird noch geklärt. Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück fasst einstimmig den Grundsatzbeschluss zur Ausführung der Maßnahme. Zu gegebener Zeit wird eine Bürgerversammlung durchgeführt.
  • Festlegung der Kosten zur Einebnung von Gräbern: Nach Ablauf der Ruhefrist bzw. der Nutzungszeit sollen die Gräber auf den Friedhöfen in Dreis und Brück abgeräumt werden. Erfolgt die Räumung durch den Friedhofsträger, sind diesem die entstehenden Kosten zu erstatten:
    • Urnenreihengrab: 250 €
    • Reihengrab: 250 €
    • Wahlgrab: 300 €
  •  Vergabeverfahren Gaskonzession, Vergleich vom 17.06.2021: In dem o.g. Gaskonzessionsvergabeverfahren erhielt die Firma EVM von den insgesamt zu vergebenen 1.000 Punkten 910 Punkte und die Firma Innogy, jetzt Westenergie, 881 Punkte. Den Zuschlag erhielt mit Beschluss des Gemeinderates vom 10.12.2020 daher die Firma EVM. Daraufhin beantragte die Firma Westenergie zunächst Akteneinsicht und erhob im Folgenden eine Rüge. Dabei rügt Westenergie vornehmlich den ihr gewährten Umfang der Akteneinsicht. Auch den im Laufe des Rügeverfahren gewährten Einblick in den ungeschwärzten Aktenvermerk hält Westenergie für unzureichend und stellt im Folgenden einen Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz auf Untersagung des Vertragsabschlusses zwischen der Gemeinde Dreis-Brück und der EVM. Die Beantragung auf Einstweiligen Rechtsschutz seitens der Westenergie hinsichtlich einer Untersagung des Vertragsabschlusses mit der EVM mündete am 17.06.2021 in einer Vergleichsverhandlung vor dem Landgericht Mainz. Dabei wurde der anhängende Vergleich (Anlage 1) unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Dreis-Brück diesen annimmt, geschlossen. Wesentlicher Kern des Vergleiches ist die einvernehmliche Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand der außergerichtlichen Rügemöglichkeit. Leider hat das Gericht die vorsichtige Art und Weise, die Auswahlunterlagen offen zu legen, durch die auf die Belange aller Bieter Rücksicht genommen werden sollte und die in den meisten Fällen bisher üblich ist/ war, nun kritisiert. Daher soll die Gemeinde die Kosten des Verfahrens tragen. Die Kosten des Vergleichs trägt allerdings jede Partei für sich selbst. Ein Verhandlungsversuch unsererseits hinsichtlich der Kostentragungspflicht war nicht erfolgreich. Auch das Nachreichen der gänzlich ungeschwärzten Unterlagen hat das Gericht hiermit nicht anerkannt. Wir konnten jedoch die vom Gericht vorgeschlagene Rügefrist verkürzen. Ein Widerruf des Vergleichsabschlusses ist binnen sechs Wochen möglich. In der Zwischenzeit hat Westenergie am 02.07.2021 wie erwartet eine zweite Rüge erhoben. Auch hier wird neben dem Bewertungsergebnis einzelner Kriterienpunkte wiederum der Umfang der Akteneinsicht gerügt. Um nicht Gefahr zu laufen, zwei anhängender Verfahren ausgesetzt zu sein und die Kosten des Verfahrens so gering wie möglich zu halten, sollte im Ergebnis der Vergleich angenommen werden. Der Ortsgemeinderat beschließt den mit Westenergie vor dem Landgericht Mainz am 17.06.2021 abgeschlossenen Vergleich nicht zu widerrufen. An dieser Stelle sei auf den bereits gefassten Beschluss der Überprüfung des Kostenersatzes durch die VG erinnert.
  •  Seniorenveranstaltung: Die Ortsgemeinde veranstaltet am 04. September 2021 einen Seniorennachmittag mit Programm.
  •  Probleme durch private Brücken bei Hochwasserereignis: Während des Hochwassers am 14.07.2021 kam es wie auch bereits im Jahr 2016 durch privat errichtete und nicht genehmigte Brückenbauwerke am Ahbach in Dreis zu massiven Problemen. Eine hohe Anzahl an Personal (insbesondere Feuerwehr) und Maschinen war gebunden um weitere Überflutungen durch die Staugefahr an den Brücken zu verhindern. Die betroffenen Personen sollen Kostenersatz leisten.

04. August 2021:

  •  Genehmigung des Haushaltsplans 2021: Die Kommunalaufsicht macht bzgl. der ihr vorgelegten Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Ortsgemeinde Dreis-Brück für das Haushaltsjahr 2021 keine grundsätzlichen Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend.
  •  Verkehrsbelastung auf K59 in der Ortslage Brück: Seitens der Ortsgemeinde wird seit geraumer Zeit bei den zuständigen Stellen (Kreis, Verbandsgemeinde und LBM) auf die unzumutbare Verkehrsbelastung auf der Kreisstraße 59 im Ortsteil Brück durch den Verkehr aufgrund der fehlenden Autobahn hinter der AS Kelberg hingewiesen und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ort gefordert. Am 29. Juli 2021 kam es daraufhin zu einem Ortstermin, Ortsbürgermeisterin Löhr-Hoffmann und 1. Beigeordneter Drückes trafen sich mit Vertretern der Verkehrsbehörden von Landkreis Vulkaneifel, Verbandsgemeinde Daun, Landesbetrieb Mobilität sowie der Polizei. Dabei wurde die Situation ausgiebig erörtert: Trotz ordnungsgemäßer Beschilderung über Bundesstraßen wird diese von den in der A1-Lücke verkehrenden Auto- und LKW-Fahrern sehr oft nicht beachtet, stattdessen den Anweisungen des Navigationsgerätes hinsichtlich der schnellsten Strecke über nicht für diesen Verkehr ausgelegten Kreis- und Ortsstraßen Folge geleistet. Die Forderung der Ortsgemeinde auf eine Tempo 30 Zone auf dem innerörtlichen K59-Abschnitt sieht die StVO grundsätzlich nicht vor, da es sich um eine Straße des überörtlichen Verkehrs ohne Anlieger wie Schule, Kindergarten oder Altenheim handelt und auch kein erheblicher Unfallschwerpunkt vorliegt. Trotzdem konnte sich auf eine zunächst befristete Tempo-30-Zone auf dem innerörtlichen K59-Abschnitt geeinigt werden mit folgender Begründung: Da die Navigationsgeräte den Verkehr aus zwei Richtungen von der Autobahn durch den Ort führen existiert die Erwartungshaltung, dass die Geschwindigkeitsreduzierung zu geänderten Routenempfehlungen der Navi`s und zu einer damit einhergehenden Entlastung im Ort führt.
  •  Bauabnahme Renaturierungsmaßnahme am Brücker Spielplatz: Auch die zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossene Renaturierungsmaßnahme war von den Folgen des Hochwasserereignisses am 14.Juli betroffen. Nachdem die Anlage wiederhergestellt war, erfolgte am 02.08.21 die Bauabnahme, beteiligt waren Vertreter des Planungsbüros Hömme, der ausführenden Baufirma Ehlen & Kohnen sowie die Ortsbürgermeisterin Löhr-Hoffmann. Ergebnis:
    •  Entlang des provisorischen Rohrauslasses an der Straße Im Höfchen wird ein Holzgeländer als Provisorium gesetzt, da das LBM beim Bau des Haubenkanals den Bereich nochmals anpasst und anschließend das richtige Geländer in Auftrag gibt.
    •  An den Grundstücken entlang der Anlieger aus Rtg. „Im Höfchen“ werden Hainbuchenhecken gepflanzt und stellenweise ein Stabmattenzaun installiert.
    •  Der Kleinkinderspielbereich wird ebenfalls mit einem 1,00 m hohen Stabmattenzaun umzäunt.
    •  Im Spielplatzbereich wird der Zugang von den Parkplätzen mit einer Hainbuchenhecken geschlossen.
    •  Darüber hinaus erfolgen diverse weitere Pflanzarbeiten im Maßnahmenbereich.
    •  Instandsetzung Wirtschaftswege
    •  Die in Folge des Hochwasserereignisses vom 14.Juli stark in Mitleidenschaft gezogenen Wirtschafts- und Waldwege werden jetzt sukzessive instandgesetzt.
  •  Präsentation Vorentwurf zum B421-Ausbau (Hillesheimer Straße): Am 08.09.2021 findet um 19.00 Uhr im Haus Vulkania eine öffentliche Präsentation des Vorentwurfs zum Ausbau der Hillesheimer Straße durch den LBM Mitarbeiter Wolfgang Kläs statt.

Ewald Drückes, 1. Beigeordneter