Informationen aus öffentlichen Ratssitzungen

Liebe Dreis-Brücker Bürgerinnen und Bürger,

hier eine Zusammenfassung aus den öffentlichen Gemeinderatssitzungen seit der letzten Veröffentlichung:

Beratung und Beschlussfassung über den Endausbau der Straße „Am Steinkäulchen

  • Der Rat hat den Ausbau der Straße „Am Steinkäulchen“ im Ortsteil Dreis beschlossen. Die Ausschreibung soll über die Verbandsgemeinde Daun erfolgen. Es bedarf der Klärung, ob sich Versorgungsleitungen im Bürgersteig befinden. Es besteht auch hier die Notwendigkeit der Ausstattung mit Breitband- bzw. Glasfaserkabel.

Informationen der Ortsbürgermeisterin

  • Die Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2023 beträgt 424.766 €, die Höhe der VG-Umlage beträgt 380.615,87 €.
  • Im Haus Vulkania fand eine erfolgreiche Übung mit einem Notstromaggregat der Feuerwehr Dreis-Brück statt. Es konnte damit nachgewiesen werden, dass die Ortsgemeinde in der Lage ist, bei einem längeren flächendeckenden Stromausfall in der Ortslage das Haus Vulkania als Notunterkunft zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann in solchen Fällen auch immer das Feuerwehrhaus als Anlaufstelle durch die Bevölkerung genutzt werden.
  • Es wird ein Dankeschön an Alexandra Clausen und Helga Wirtz sowie an die teilnehmenden Haushalte für die Organisation und Ausrichtung der Adventsfenster ausgesprochen. Ein besonderer Höhepunkt war die Feier in der Kirche in Brück am 24.12.2022.
  • Die nächste ADAC Eifel Rallye verläuft am 29.07.2023 u.a. auch wieder durch unsere Ortsgemeinde.

Aufstellung verschiedener Bauleitpläne in den Ortsteilen Brück und Dreis 

  • Bebauungsplan „Südlich der Höhenstraße“ – Ortsteil Dreis: Die Bebauung soll entlang der Höhenstraße in Verlängerung der Hausnummer 13 und 15 bis an die Abzweigung Wendehammer der Höhenstraße in nordwestlicher Richtung erfolgen. Dabei soll ein Bereich der im Bebauungsplan „Steinkäulchen“ als Ausgleich ausgewiesenen Fläche ebenfalls als Baugrundstück dargestellt werden. Es soll eine Variante mit ca. 8 Baugrundstücken ausgeführt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich der Höhenstraße“ erfolgt nach §13b BauGB.
  • Bebauungsplan „Dingspesch“ – Ortsteil Brück: Angedacht wird, den Bereich „Dingspesch“ als Baugebiet auszuweisen. Ausweisung von 7 bis 9 Baugrundstücken. Die Erschließungsstraße soll zwischen der Einmündung Heyrother Straße und der Gartenstraße verlaufen. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Dingspesch“ erfolgt nach § 13b Baugesetzbuch. Vorher soll allerdings die Entwässerungsproblematik in diesem Bereich geprüft werden.
  • Bebauungsplan „Hauptstraße“ – Ortsteil Brück: Zur Klärung der baurechtlichen und beitragsrechtlichen Situation entlang der Hauptstraße soll für den Bereich nördlich der Hauptstraße ein vereinfachter Bebauungsplan erstellt werden. Ausweisung von Flächen „Dörfliches Wohngebiet“. Die Erschließung ist über die Hauptstraße gewährleistet. Die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes erfolgt nach § 30 BauGB.
  • Bebauungsplan „Im Sittert“ – Ortsteil Brück: Zur Klärung der baurechtlichen und beitragsrechtlichen Situation der Flächen im Bereich der Straße „Im Sittert“ soll ein qualifizierter Bebauungsplan erstellt werden. Dabei soll die Ausweisung von Wohnbauflächen und Grünflächen zur Klarstellung der Nutzung und Definition des Innenbereiches erfolgen. Die rechtliche Grundlage für den qualifizierten Bebauungsplan findet sich in § 30 BauGB.
  • Festlegungs- und Ergänzungssatzung „Bergstraße“ – Ortsteil Dreis: Ebenfalls beschlossen wird die Aufstellung einer Festlegungs- und Ergänzungssatzung „Bergstraße“ Ortsteil Dreis nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB. Im Bereich von der B 421 kommend erfolgt die Entwidmung als Ortsstraße, im weiteren Verlauf der Straße wird die Einbeziehung der bebauten Grundstücke in den Innenbereich durch eine Klarstellungssatzung vorgenommen.
  • Festlegungs- und Ergänzungssatzung „Am Weiher“ – Ortsteil Dreis: Auch hier erfolgt die Ausweisung von Wohnbauflächen, Flächen zur Retention/Grünflächen zur Klarstellung der Nutzung. Einstimmig beschlossen wird die Aufstellung einer Festlegungs- und Ergänzungssatzung „Am Weiher“ Ortsteil Dreis nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB.
  • Bezogen auf einige Straßenbereiche erfolgen Erklärungen bezüglich Beitragsfragen:
  1. Gartenstraße Ortsteil Brück: Von der Heyrother Straße kommend bis zur Einfahrt Richtung „Wurmerweg/Dingspesch“ handelt es sich um eine Erschließungsstraße, ab dort muss die Fertigstellung der Erschließung und der Bau der Straße noch erfolgen.
  2. Im Bereich Höfchen Ortsteil Brück (Weg Richtung Friedhof) handelt es sich um einen befestigten Wirtschaftsweg. Hier müssen vor einer abschließenden Aussage bzgl. der Beitragsfeststellung noch Überprüfungen durchgeführt werden z. B. wann wurden die Gebäude errichtet, wann wurde der Weg errichtet?
  3. Basaltstraße, Ortsteil Dreis: Hier bedarf es der Überprüfung, ob eine Nachrüstung der Wasserführung möglich ist. Daneben einer Prüfung, welche Merkmale 1963 (Straßeneinstufung nach Landesverordnung) vorliegen mussten, um eine Erschließungsstraße im beitragsrechtlichen Sinn darzustellen.
  4. Sonnenweg, Ortsteil Dreis: Die Straße ist nur zum Teil erschlossen und damit im wiederkehrenden Beitrag. Die Reststrecke muss noch erschlossen werden. Ein Bebauungsplan besteht nicht.
  5. Straße „Am Weiher“, Ortsteil Dreis: Hier handelt es sich um einen befestigten Wirtschaftsweg, der im Außenbereich verläuft.

Errichtung von Windenergieanlagen durch die Firma Statkraft

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Vorsitzende die Herren Sträßer und Hedwig von der Firma Statkraft aus Düsseldorf, welche zunächst das Unternehmen vorstellten:

  • Seit 1999 in Deutschland aktiv mit 500 Mitarbeitern und 58 Kraftwerksstandorten
  • Größter Direktvermarkter in Deutschland (8.000 MW)
  • 81 Windparks in Deutschland, Brasilien, Norwegen, Schweden, Frankreich, Irland und Großbritannien

Im Interessensbekundungsverfahren (IBV) hat die Firma Statkraft das beste Angebot vorgelegt und soll daher den Zuschlag von der Ortsgemeinde erhalten. Geplant werden maximal 11 Windenergieanlagen mit folgenden Parametern:

  • Rotordurchmesser ca. 175 m
  • Nabenhöhe ca. 179 m
  • Gesamthöhe ca. 267 m
  • Nennleistung ca. 7.500 kW

Das vorläufige Parklayout gestaltet sich in Form von zwei Windenergieanlagen in Offenland und neun Anlagen im Waldgebiet, eine detaillierte Überprüfung des Parklayouts erfolgt nach der Vertragsunterzeichnung. Die Bürger der Ortsgemeinde werden von Anfang an umfassend mit in die Planung einbezogen und entsprechend informiert. Statkrafts Konzept zur planerischen Beteiligung sieht vor:

  • Frühe Information und Einbindung der Bürger in den Planungsprozess
  • Mindestens 1x jährlich eine Bürger-Infoveranstaltung vor Ort
  • Projekt-Homepage
  • Dialog mit interessierten Gruppen
  • Gemeinsame Standortbegehung

Neben den jährlichen Pachtzahlungen an die Ortsgemeinde sind folgende finanzielle Beteiligungsmodelle u.a. auch für die Bürger der Ortsgemeinde an dem Windpark vorgesehen:

  • Beteiligung über eine oder mehrere Bürger-Energiegenossenschaften (Bürger-Windenergieanlagen)
  • Nachrangdarlehen (Crowd-Funding)
  • Zahlung von bis zu 0.2 Cent/KWh pro ins Netz eingespeisten Stroms an umliegende Kommunen im Umkreis von 2.500 m

Folgender Zeitplan zur Umsetzung des Windparks ist vorgesehen:

  • Q1 2023: Vertragsschließung
  • Q1 2023 bis Q4 2023: Naturschutz-Kartierungen
  • Q3 2023: 1. Bürgerinformationsveranstaltung
  • Q1 2024: BimSchG-Antragseinreichung
  • Q3 2024: 2. Bürgerinformationsveranstaltung
  • Q2 2025: BimSchG-Genehmigungserhalt und EEG-Ausschreibung
  • Q3 2025: 3. Bürgerinformationsveranstaltung
  • Q4 2025: Baubeginn
  • Q4 2026: Inbetriebnahme
  • Q1 2027: 4. Bürgerinformationsveranstaltung
  • Q2 2027: Start Bürgerbeteiligungsverfahren (bspw. Nachrangdarlehen)

Der Ortsgemeinderat hat die Erteilung des Zuschlags an die Firma Statkraft und die Erteilung des Auftrags zur Begleitung der Vertragsgestaltung an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz einstimmig beschlossen.

Namensgebung der neuen Grillhütte durch den Ortsgemeinderat

Die Bürger der Ortsgemeinde waren aufgerufen, Namensvorschläge für die neue Grillhütte einzureichen. Es wurde insgesamt 51 Vorschläge abgegeben. Daraus hat sich der Ortsgemeinderat mehrheitlich für den Namen „Struthbachhütte“ entschieden.

Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023

Der Revierförster Hoppe blickte auf das Jahr 2022 zurück und erläuterte den Plan 2023, welcher einen Überschuss von 85.960 € aufweist. Daneben erfolgten Erläuterungen zum „Klimaangepassten Waldmanagement“. Die Beschlussfassung erging einstimmig.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Die Ortsgemeinde Dreis-Brück verfügt Ende 2022 über rd. 2 Mio. EUR an Überschüssen. Der planerische Bedarf beläuft sich im Jahr 2023 auf rd. 816.000 € und kann damit aus den Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde planerisch finanziert werden. Ebenfalls wird die Verteilung der Jagdpachteinnahme vorgestellt. Inhalt der Haushaltssatzung sind u. a. auch die gemeindlichen Hebesätze für die Realsteuern. Ab 2023 gelten nachfolgende Hebesätze: Grundsteuer A = 345 v. H., Grundsteuer B = 465 v. H., Gewerbesteuer = 380 v. H. Der Ortsgemeinderat stimmte Haushaltsplan und Haushaltssatzung einstimmig zu. Daneben stimmten Ortsgemeinderat und Jagdvorstand der Verteilung der Jagdpachteinnahmen einstimmig zu.

Benutzungsentgelte und Pachten gemeindlicher Einrichtungen für das Jahr 2023 

Einstimmig beschloss der Rat nachfolgende Gebühren für die Grillhütte:

  • Bürger der Ortsgemeinde von bisher 60,– € auf 100,– €
  • Auswärtige von bisher 110,– € auf 160,– €
  • Nebenkostenpauschale von bisher 30,– € auf 50,– €

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts

Verbandsbürgermeister Scheppe besuchte vor dem Hintergrund der beabsichtigten Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) die Sitzung des Ortsgemeinderats und erläuterte die Hintergründe sowie die Vorteile für die teilnehmenden Ortsgemeinden. Seiner Auffassung nach sollten sich die Kommunen im Bereich der Photovoltaik- und Windenergieerzeugung in deutlich stärkerem Maße engagieren. Es geht dabei auch um regionale Wertschöpfung, d. h. Energie wird nicht mehr importiert, sondern selbst erzeugt und die Gewinne daraus sollen in der Region bleiben. Ziel der kommunalen Energieversorgung sollte es deshalb sein, dass die gesamte Region nicht nur durch Pachteinnahmen, sondern auch durch den eigenen Betrieb von Anlagen oder durch die Beteiligung an Anlagen Gewinne erzielt. Die zu diesem Zweck zu gründende AöR dient dabei auch dazu, Einnahmen solidarisch an die Mitglieder zu verteilen. Jede teilnehmende Ortsgemeinde beteiligt sich an dem Stammkapital der AöR mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 750 €.

Zur Wahrung und Sicherung der kommunalen Interessen im Rahmen der Energieversorgung beschließt der Ortsgemeinderat:

  1. Die Ortsgemeinde überträgt die Aufgabe der Energieversorgung (insbesondere Gewinnung aus erneuerbaren Energien) auf die Anstalt des öffentlichen Rechtes.
  2. Der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechtes wird zugestimmt.
  3. Der Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechtes wird zugestimmt.
  4. Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.