Information aus der Ratssitzung vom 09. März 2023

Liebe Dreis-Brücker Bürgerinnen und Bürger,

hier die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09. März 2023:

Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme von gemeinschaftlichen Anlagen in der Flurbereinigung Struth (Wald): Der Dörrbach (ugs. auch Derrebach genannt) entspringt in der Nähe der Autobahnunterführung kurz vor der Anschlussstelle Kelberg (Gemarkung Brück) und durchquert den Brücker Wald in Richtung Kradenbach auf einer Länge von ca. 2 Kilometern, bevor er in der Gemarkung Kradenbach in die Lieser mündet. Der Bachlauf ist in der Vergangenheit aufgrund von dicht herangewachsenen Fichten von seinem natürlichen Lauf stark abgewichen. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Struth entstand die Initiative, den Dörrbach wieder in seinen natürlichen Lauf zurückzuführen um bei zukünftigen Starkregenereignissen Überflutungen im Waldgebiet zu vermeiden. Um dieses Vorhaben umzusetzen, sollen die betreffenden Fichten in Bachnähe entfernt und das Bachbett wieder entsprechend hergestellt werden. Daraus ggf. notwendig werdende Ausgleichflächen sollen nicht in den Gemarkungen Brück oder Dreis, sondern in den Nachbargemarkungen ausgewiesen werden. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt aus den Mitteln der Flurbereinigung sowie der Aktion Blau. Der Rat stimmt diesem Vorhaben der Flurbereinigung Struth einstimmig zu

Beratung und Beschlussfassung zur Preisanpassung über eine Preisgleitklausel bei Mehrjahresverträgen mit Forstdienstleistern: Um Forstunternehmern, welche von Landesforsten Rheinland-Pfalz im Bereich der motormanuellen Holzernte oder mit Rückedienstleistungen beauftragt sind, die infolge von sprunghaft angestiegenen Betriebs- und Betriebshilfsstoffpreisen aufgetretenen Einnahmenverluste abzumildern, soll in den neuen Vertragsvereinbarungen eine Preisgleitklausel eingeführt werden. Diese Klausel ermöglicht eine Anpassung der Angebotspreise, sofern sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex „Andere Waren und Dienstleistungen“ mehr als zwei Punkte (negativ oder positiv) verändert hat. Der Forstdienstleister hat unter dieser Voraussetzung das Recht, die Erhöhung der Angebotspreise ab dem 2. Vertragsjahr zu beantragen. Landesforsten hat dann, sofern die Vorgaben erfüllt sind, diesen Antrag anzunehmen. Diese Preisgleitklausel lässt sich über eine Zusatzvereinbarung auch für bereits bestehende Verträge anwenden. Damit diese Regelung, die zunächst nur für den Staatswald gilt, auch im Gemeindewald zur Anwendung kommen kann, ist dazu das Einverständnis der Ortsgemeinden erforderlich. Der Rat stimmt der Anwendung der Preisgleitklausel bei Mehrjahresverträgen mit Forstdienstleistern einstimmig zu.

Beratung und Beschlussfassung Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement: In der Ortsgemeinderatssitzung vom 08.12.2023 hat der Rat die Teilnahme an dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beschlossen, verbunden mit den Auflagen bzw. der Abklärung, dass keine Einschränkungen für die Errichtung von Windenergieanlagen entstehen. Daneben, ob die A1 Ausgleichflächen Berücksichtigung finden. In diesen Fragen sah der Rat noch weiteren Klärungsbedarf.

Die offenen Fragen wurden zwischenzeitlich durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) negativ beschieden und der Antrag wurde auf dieser Basis abgelehnt. Eine Neubeantragung wäre nur unter vollumfänglicher Zustimmung aller Kriterien der Richtlinie möglich. Der Rat beschließt einstimmig, aufgrund dieser neuen Erkenntnisse nicht am Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement teilzunehmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Abgabeberechtigung von Lava: Der Vertrag zwischen Ortsgemeinde und Fa. Scherer sieht bisher vor, dass Bürger mit Erstwohnsitz Dreis-Brück berechtigt sind, für eigene Baustellen in der Ortslage Lava aus der Brücker Lavagrube bis zu einer Menge von 200 Tonnen pro Bauvorhaben zu einem Vorzugspreis von 50% bezogen auf den gültigen Listenpreis zu erhalten. Damit zukünftig auch z.B. Neubürger, welche in der Ortsgemeinde einen Bauplatz oder eine Immobilie erworben haben, jedoch noch nicht hier gemeldet sind, in den Genuss des Vorzugspreises kommen können, soll es jetzt nicht mehr notwendig sein, einen Wohnsitz in Dreis-Brück zu besitzen.

Bei Bedarf wenden sich die Bürger an die Ortsbürgermeisterin oder den 1. Beigeordneten, diese prüfen die Berechtigung und stellen im positiven Fall die Abgabeberechtigung in schriftlicher Form aus. Durch Vorlage dieser Berechtigung erhält der Kunde in der Lavagrube den Vorzugspreis zu den im nachfolgenden Ratsbeschluss angegebenen Bedingungen. Einstimmiger Beschluss des Rats: Jeder Kunde der Lavagrube Brück, welcher eine gültige Abgabeberechtigung der Ortsgemeinde vorlegt, ist berechtigt, bis zu 200 Tonnen Lava pro Jahr für den Eigenbedarf innerhalb der Ortsgemeinde Dreis-Brück zum Vorzugspreis von 50% zu erhalten. Berechtigt zum Erhalt der Abgabeberechtigung sind Bürger wie auch Unternehmen der Ortsgemeinde gleichermaßen.

Annahme einer Spende: Der MSC Vulkaneifel möchte der Ortsgemeinde Dreis-Brück eine Spende in Höhe von 200,00 € zukommen lassen. Der Rat beschließt einstimmig, die Spende des MSC Vulkaneifel anzunehmen und bedankt sich dafür.

Informationen der Ortsbürgermeisterin

  • Die Vorsitzende berichtete von der letzten Kindergarten-Zweckverbandssitzung: Um den Anforderungen des neuen Kita-Gesetzes gerecht zu werden, ist ein Anbau an die Kita notwendig, sodass erst in einigen Jahren mit der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf durchgehende 7-stündige Betreuung mit warmem Mittagessen für alle Kinder gerechnet werden kann. Als Übergangslösung wurde die Küche erweitert, um so zumindest 60 Essen am Mittag bereitstellen zu können. Sobald der Anbau erfolgt ist, wird die Betriebserlaubnis auf 2 Kohorten umgestellt (Wegfall 5,5-Stunden Kohorte). Trotz der Einschulung des geburtenstarken Jahrgangs 2015/2016 wird auf lange Sicht die vorhandene Kapazität nicht ausreichen. Dies erkennt man auch daran, dass im Monat mit der besten Gesamtbelegung tatsächlich 100 % der Plätze belegt waren. Lt. ersten Planungen ist voraussichtlich ein Investitionsvolumen von ca. 1,5 Millionen € für den Anbau erforderlich. Offen ist weiterhin, wie am Zweckverband beteiligte Ortsgemeinden diese Summe aufbringen sollen ohne ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zu verlieren.
  • Erlöse aus der Lavagrube Brück für das Jahr 2022:
    • Aus Bruchzins 162.528 €
    • Aus Fremdmasseneinfuhr 23.250 €
  • Ein erster Ortstermin am Brunnenplatz in Brück mit der Architektin Sabine Strunk wg. der Neugestaltung des Platzes fand am 14.03.23 statt.
  • Veranstaltungstermine des MSC Vulkaneifel in der Lavagrube Brück: 15./16.04., 24./25.06., 19./20.08., 23./24.09.2023.
  • Die MSG Dreis-Brück führt die Bewirtung anlässlich der Eröffnung der neuen Grillhütte am 22.04.23 durch. Die Veranstaltung beginnt um 17.00 Uhr, die Ortsgemeinde spendiert den Gästen zwei Stunden lang Getränke und Essen. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger aus Dreis-Brück.
  • Urlaub der Ortsbürgermeisterin vom 01. bis 11.04.23, Vertretung durch 1. Beigeordneten.
  • Es liegt ein Angebot der Fa. Beus für den Außen- und Innenanstrich der Einsegnungshalle auf dem Friedhof Dreis über 5.200 € vor.
  • Gestaltungsideen Friedhöfe Dreis und Brück: Jedes Ratsmitglied ist eingeladen. in den kommenden Wochen mögliche Gestaltungsideen und Beispiele zur Anlegung eines Teilbereiches zur perspektivischen Ermöglichung von Baumbestattungen zu sammeln.