Unerlaubtes Befahren von Waldwegen

Liebe Mitbürger in Dreis-Brück,

unsere Gemeinde ist stolzer Besitzer von insgesamt 738 Hektar Waldfläche und damit der zweitgrößte Waldbesitzer in der Verbandsgemeinde Daun. Unser Gemeindewald mit seiner Forstwirtschaft und der Verpachtung der jagdbaren Flächen zählte viele Jahren zu einer verlässlichen Einnahmequelle unseres Gemeindehaushalts.

Stürme, Hitze und Dürre und daraus resultierende Schäden wie Wind- und Schneebruch sowie die massenhafte Ausbreitung des Borkenkäfers haben jedoch leider auch in unseren Wäldern ihre Spuren allzu deutlich hinterlassen und das wirtschaftliche Ertragsvermögen stark reduziert. Um zukünftigen Generationen diese wichtige Ressource zu sichern, sind wir dabei, die Verjüngung eines standortgerechten gemischten und damit stabilen Waldes herzustellen.

Ganz wichtig: Um den verjüngten Wald mit den standortheimischen Arten auf Dauer sicherzustellen, müssen wir diesen vor Verbiss-, Nage- und Schälschäden durch das Wild schützen, denn z.B. Setzlinge sind ein Leckerbissen für Rehe und Kitze, die so die Aufforstung gefährden. Das ist nur durch eine intensive Jagd auf das stark verbreitete Rot- und Rehwild möglich. Unseren Jagdpächtern wurde daher auch eine relativ hohe Abschussquote durch die Untere Jagdbehörde auferlegt. Wer sich schon mal mit einem Jäger unterhalten hat oder besser noch selbst Erfahrungen in diesem Metier gesammelt hat weiß, dass Ruhe im Wald die Grundvoraussetzung für erfolgreiches Jagen darstellt.

Bewusst ist natürlich, dass jeder den Wald zum Zwecke der Erholung betreten darf. Wobei hier die Betonung auf Betreten gelegt wird. Nicht erlaubt ist das Befahren des Waldes mit zwei- oder vierrädrigen Kraftfahrzeugen wie Traktor, Auto, Motorrad oder Quad ohne Zustimmung der Ortsgemeinde (z.B. zur Holzabfuhr).

Die Ortsgemeinde und die Jagdpächter appellieren daher eindringlich an Euch:

  • Traktor-. Auto-, Motorrad- oder Quadfahrer: Haltet euch bitte grundsätzlich fern von Waldwegen, auch wenn sich diese oftmals als bequeme Abkürzung anbieten oder als idealen Untergrund für das Cross-Motorrad eignen!
  • Mountainbiker und Spaziergänger: Seid leise im Wald, bleibt auf den Wegen und haltet euch bitte möglichst nicht mehr nach 19.00 Uhr im Wald auf, da sich dann die Jäger auf Ansitz befinden.

Das unerlaubte Befahren des Waldes schadet nicht nur unserer Ortsgemeinde und der Jägerschaft, sondern stellt gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit dar.