Niederschrift von der Ratssitzung 17.08.2023

TOP 1: Vorstellung der Firma „bowe-beregnung GmbH“
Die Firma „bowe-beregnung GmbH“ wird im Industriegebiet Vulkanhöhe eine
Produktionshalle errichten. Herr Wegener erläutert, dass die Firma bowe-
beregnung GmbH ein führendes und innovatives Unternehmen im Bereich der
speziellen Beregnungstechnik ist. Die hochwertigen mobilen Beregnungsanlagen
werden in der professionellen Reitportszene besonders geschätzt und kommen
weltweit zum Einsatz. Die Firma ist Partner von der Planung bis hin zur Montage.
Ob Wartungsverträge für schon bestehende Objekte, Reparatur, Sanierung oder
Neuplanung einer Beregnungsanlage.

TOP 2a: Beratung und Beschlussfassung über die Neugestaltung des
Brunnenplatzes im Ortsteil Brück.
Einstimmig beschließt der Rat die Neugestaltung des Brunnenplatzes zum
Dorfgemeinschaftsplatz. Ein entsprechender Zuweisungsantrag wird gestellt.

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung zu verschiedenen Bauleitplanverfahren
Die einzelnen Punkte werden von Herr Saxler und Frau Strunk erläutert. Der
Ortsgemeinderat beschließt die nachfolgenden Punkte einstimmig. Zum Punkt
Bebauungsplan „Am Rechgarten“ wird die Beschlussfassung vertagt.
Bebauungsplan „Südlich der Höhenstraße“- Aufstellungsbeschluss
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestehen bei Peter Hamecher und Ralf Billigen.
Am 08.12.2022 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen. Am 19.07.2023 hat die Verwaltung Kenntnis über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 erlangt. Das Gericht hat einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB einer Gemeinde aus Baden-Württemberg für unwirksam erklärt. § 13b BauGB verstoße gegen Unionsrecht. Das eingeleitete BP-Verfahren „Südlich der Höhenstraße“ kann nicht, wie geplant, im beschleunigten Verfahren weiter betrieben werden. Daher wird ein Regelverfahren mit vorangehender Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Plangebiet soll daher in der 12.FNP-
Fortschreibung eingestellt werden. Unabhängig davon soll die Verträglichkeit in immissionsrechtlicher Hinsicht mit den landwirtschaftlichen Betrieben durch Gutachten geprüft werden.
Beschluss:
1. Das Normenkontrollurteil des Bundesverwaltungsgerichts wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
3. Es wird beantragt, das Plangebiet noch in die 12. FNP-Fortschreibung
einzustellen.
4. Zur Prüfung der Verträglichkeit mit Lärm und Geruch wird ein Gutachten
eingeholt.

Bebauungsplan „Dingspesch“ – Aufstellungsbeschluss
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestehen keine.
Am 08.12.2022 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen. Am 19.07.2023 hat die Verwaltung Kenntnis über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 erlangt. Das Gericht hat einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB einer Gemeinde aus Baden-Württemberg für unwirksam erklärt. § 13b BauGB verstoße gegen Unionsrecht. Das eingeleitete BP-Verfahren
„Dingspesch“ kann nicht, wie geplant, im beschleunigten Verfahren weiter betrieben werden. Daher wird ein Regelverfahren mit vorangehender Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Plangebiet soll daher in die 12.FNP-Fortschreibung eingestellt werden.
Unabhängig davon soll die Verträglichkeit in wasserrechtlicher Hinsicht geprüft werden. Daher soll zunächst ein Entwässerungskonzept für die Gebietsentwässerung und für das Außenwasser erarbeitet werden
Beschluss:
1.Das Normenkontrollurteil des Bundesverwaltungsgerichts wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
3. Es wird beantragt, das Plangebiet noch in der 12. FNP-Fortschreibung einzustellen.
4. Zunächst soll ein Entwässerungskonzept erarbeitet werden.

Bebauungsplan „Hauptstraße“ – Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestehen keine.
Am 08.12.2022 wurde die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird gebilligt. Auf dieser Grundlage wird das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Bebauungsplan „Im Sittert“ – Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestehen bei Helmut Sicken.
Am 08.12.2022 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der
Bebauungsplanvorentwurf wird der in Sitzung vorgestellt.
Beschluss:
Der Bebauungsplanvorentwurf wird gebilligt. Auf dieser Grundlage wird das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Festlegungs- und Ergänzungssatzung „Bergstraße“ – Billigung des Satzungsentwurfs
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestehen keine.
Am 08.12.2022 wurde die Aufstellung einer Festlegungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen. Der Satzungsentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss:
Der Satzungsentwurf wird gebilligt. Auf dieser Grundlage wird das Verfahren gemäß § 34 Abs. 5 und 6 BauGB durchgeführt.

Festlegungs- und Ergänzungssatzung „Am Weiher“ – Billigung des Satzungsentwurfs
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestehen bei Ralf Billigen.
Am 08.12.2022 wurde die Aufstellung einer Festlegungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen. Der Satzungsentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss:
Der Satzungsentwurf wird gebilligt. Auf dieser Grundlage wird das Verfahren gemäß § 34 Abs. 5 und 6 BauGB durchgeführt.

Bebauungsplan „Am Rechgarten“ – Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestehen bei Roman Schütz, Helmut Sicken, Peter Hamecher.
Die vorhandene Streubebauung liegt im unverplanten Außenbereich. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde am 21.06.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Eine besondere Bedeutung kommt wegen der Hanglage einer angemessenen Dimensionierung der Straße zu. Daher soll zu einem späteren Zeitpunkt vor der förmlichen Offenlegung die Verkehrsanlagenplanung durchgeführt werden.
Der Bebauungsplanvorentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschlussfassung wird vertagt.

Bebauungsplan „Vulkanhöhe / Radersberg“ – 4. Änderung – Billigung des
Bebauungsplanentwurfs
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestehen keine.
Im Zusammenhang mit einer weiteren Betriebsansiedlung soll die Erschließungsstraße teilweise in Industriegebiet zurückgebaut werden. Weiter soll die Höhe baulicher Anlagen und die Festsetzung zur Fassadengestaltung geändert werden. Diese Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Daher kann diese Bebauungsplanänderung im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplanentwurf wird gebilligt. Auf dieser Grundlage wird das Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines
Schallimmissionsgutachten, sowie einer Geruchsimmissionsprognose
Ausschließungsgründe liegen bei den Ratsmitglieder Billigen Ralf und Hamecher
Peter vor.
Im Rahmen der anstehenden Bauleitplanungen müssen diese
Gutachten/Prognosen erstellt werden. Einstimmig beschließt der Rat die
Maßnahmen auszuführen und die Vergabe der Aufträge.

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zum Endausbau
des Neubaugebiets „Am Steinkäulchen“ im Ortsteil Dreis.
Günstigster Anbieter ist die Firma Kohl Bau aus Irrel. Einstimmig beschließt der
Rat die Auftragsvergabe an Kohl Bau. Die Angebotssumme beläuft sich anteilig
auf die Ortsgemeinde Dreis-Brück auf 42.084,62 €.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum kommunalen
Klimapakt. Die Vorsitzende erläuterte nochmals die Vorgaben des Kommunalen Klimapaktes.
Das Ziel ist es, ein ,,Klimaneutrales Rheinland -Pfalz“ (2035-2040) zu erreichen.
Alle Kommunen können sich dem-Kommunalen Klimapakt auf freiwilliger Basis
anschließen. Die Ortsgemeinden können sich den Maßnahmen und Zielen der
Verbandsgemeinde anschließen, aber auch eigene, selbst gewählte Maßnahmen
benennen. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapaket ist kostenfrei.
Der Ortsgemeinderat beschließt dem Kommunalen Klimapakt unter der
Berücksichtigung der vom Verbandsgemeinderat angestrebten Ziele und
Maßnahmen beizutreten.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig

TOP 6: Erstellung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2024
Folgende Straßenbaumaßnahmen werden in 2024 veranschlagt und bedürfen
der Abstimmung mit der Bauabteilung:
1. Sittert Ortsteil Brück (Abstimmung welche Variante)
2. Steinkäulchen mit Fußweg Ortsteil Dreis, Deckschicht, Auftragsvergabe in 2023
3. Kreisstraßen (Anteil Ortsgemeinde)
4. Hillesheimer Straße 45.000 €, Abriss Scheune
5. Bergstraße
6. Restlicher Kreisstraßenausbau, Anteil Ortsgemeinde
7. Breite Straße in Dreis
8. Gartenstraße
9. Brunnenplatz 165.000 € Kosten und 107.500 € mögliche Fördermittel
– Unterhaltung Haus Vulkania = 10.000 €
– Unterhaltung Alte Schule Brück und Dreis je 5.000 €
– Unterhaltung sonstige Gebäude 11410.5231 = 50.000 €
– Grundstückskäufe = 50.000 €
– Unterhaltung Wirtschaftswege 50.000 €
– Brücken 20.000 €
– Bauleitplanung, Norbert Saxler
– Stausee/Mönch Kosten müssen noch ermittelt werden ca. 25.000 €
– Ehrengaben 15.000 €
– Dorfinnenentwicklung/Zukunftskonferenz 10.000 €
– Unterhaltung Straßen 50.000
– Bauhof/Fuhrpark 20.000 € BGA
– Aufwendungen für Ortsgemeinderat 3.000 €
– Dorfzeitung 2.000 €
– Sicherheitsunterweisung der Arbeitnehmer 2.000 €
– Sportplatzunterhaltung 15.000 €
– Gewässerunterhaltung, Abstimmung Duckart/Junk
– Anwaltskosten 20.000 € EVM

TOP 7: Annahme einer Spende
Einstimmig beschließt der Rat die Annahme einer Spende in der Höhe von 1.000 €
der evm für den Pflanzgarten in Dreis.

TOP 8: Informationen der Ortsbürgermeisterin
– Es wird berichtet über den Fortgang der Arbeiten am Pflanzgarten und am
dortigen Gebäude.
– Der Vertrag über mögliche Windkraft wurde unterzeichnet.
– Seniorentag ist am 02.09.2023, Dorfflohmarkt am 17.09.2023, Fahrt des
Ortsgemeinderates zum Landtag nach Mainz am 04.11.2023.
– Es wird ein Dankeschön an die Jugendfeuerwehr für die Arbeit an den
„Sandsäcken“.
– Die Ortsbürgermeisterin Edith Löhr-Hoffmann teilt mit, dass sie bei der
Kommunalwahl in 2024 erneut kandidieren wird.
– In einigen Bildern wird dem Ortsgemeinderat die neue Naturbegräbnisstätte in
Üdersdorf erläutert. Das Projekt wird als sehr gelungen angesehen.

TOP 9: Sonstiges
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