Informationen aus der Ratssitzung vom 07. Oktober 2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Dreis-Brück,

hier eine Zusammenfassung aus dem öffentlichen Teil unserer Gemeinderatssitzung vom 07. Oktober 2020:

Kostenanteil der Ortsgemeinde für den Breitbandausbau in der Ortslage Brück im Zuge des Straßenausbaus: Im Rahmen des Straßenausbaus K59 und K65 in der Ortslage Brück ist eine Verlegung von Leerrohren für eine spätere Installation von Glasfaserkabel vorgesehen. Aufgrund einer bestehenden Vereinbarung zwischen den Kommunen und Innogy besteht die Regelung, dass die Tiefbaukosten für die Vorhaltung des Glasfaserrohrnetzes von der jeweiligen Ortsgemeinde zu tragen sind. Die Kosten für Lieferung und Verlegung der Glasfaserleerrohe hingegen werden von Innogy übernommen. Daraus entsteht ein Kostenanteil für die Ortsgemeinde über ca. 50.000,00 €. Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, diesen in Anbetracht der Wichtigkeit dieses Themas zu übernehmen.

Forstwirtschaftsplan 2021: Herr Forstamtsleiter Womelsdorf gab einen allgemeinen Überblick bezüglich der weiterhin sehr angespannten waldbaulichen- und Holzvermarktungssituation, ausgelöst durch Trockenheit, Holzüberangebot und Käferbefall. Daneben erläuterte er die bereits gewährten Zuweisungszahlungen und evtl. noch anstehende Zuweisungen. Bezogen auf die Forstwirtschaft in Dreis-Brück erläutert Herr Revierleiter Hoppe die Thematik. Auch hier wirken sich die durch Herrn Womelsdorf erläuterten Gründe sehr negativ aus. Bisher konnte der über 700 ha große Gemeindewald mit jährlich hohen Überschüssen aufwarten. Der Forstwirtschaftsplan 2021 weist einen planerischen Fehlbetrag von 33.755 € aus. Der Rat stimmt diesem Plan einstimmig zu. Der Forstwirtschaftsplan beinhaltet einen Anteil von 20.000 € für die Unterhaltung der Waldwege. Dieser Aufwand soll durch einen entsprechenden Anteil aus der Jagdpacht finanziert werden.  Einstimmig beschließt der Ortsgemeinderat und die anwesenden Mitglieder des Jagdvorstands die entsprechende Verwendung für 2021.

Anpassung der Brennholzpreise:

  • Der Preis pro Festmeter Laubholz wird bei einer Abnahmemenge von 7 Festmeter von 35,– € auf 40,– € angehoben
  • Bei einem Kauf von über 7 Festmeter Laubholz steigt der Preis ab dem 8 Festmeter auf 50,– €
  • Bedingt durch den gewaltigen Anfall von Nadelholz wird bei jeder Brennholzbestellung ein Anteil von 30 % Nadelholz zu einem Festmeterpreis von 14,– € zugeteilt. Das heißt, bei einer Brennholzbestellung von 10 Festmeter erhält der Käufer 7 fm Laubholz und 3 fm Nadelholz
  • Nadelholz zu diesem Festmeterpreis von 14,– € erhält der Käufer in unbegrenzter Höhe.

Anträge beim LBM für verkehrsberuhigende Maßnahmen: Der LBM hat signalisiert, dass auf der L67 (Ortseingang von Nerdlen kommend) und im Kreuzungsbereich L67 / B421 verkehrsberuhigende Maßnahmen z. B. durch die Anbringung von mobilen Fahrbahnteilern durchgeführt werden können. Der Rat sieht dies positiv, verlangt aber, dass die Ortsgemeinde vor der Umsetzung im Vorfeld informiert wird und ein Mitentscheidungsrecht hat. Die entsprechende Beratung und Beschlussfassung erfolgt dann im konkreten Fall.

Anschaffung von Defibrillatoren: In der Vergangenheit sind bei der Gemeinde Spenden von verschiedenen Personen/Firmen in der Höhe von rund 1.600 € zur Mitfinanzierung von Defibrillatoren eingegangen.  Bisher besitzt die Ortsgemeinde zwei Defibrillatoren mit denen zwei der fünf First Responder ausgestattet sind. Dankenswerterweise sind in der Ortsgemeinde Dreis-Brück insgesamt fünf Personen als First Responder tätig. Einstimmig beschließt der Rat, auch die verbleibenden drei Personen mit einem Defibrillator auszustatten.

Ein Defibrillator, auch Schockgeber, ist ein medizinisches Gerät. Es kann durch gezielte Stromstöße z. B. Herzrhythmusstörungen wir Kammerflimmern und Kammerflattern beenden.  Als First Responder oder Helfer vor Ort bezeichnet man im Rettungswesen Personen, die bei medizinischen Notfällen die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels mit basismedizinischen Maßnahmen überbrücken können.

Gestaltung der Stützmauer an der Kelberger Straße: Dem Rat wird ein vom LBM befürworteter Entwurf vorgelegt. Auf dieser Basis beschließt der Rat die Fortführung der Neugestaltung.

Informationen der Ortsbürgermeisterin

  • Die Höhe der Kreisumlage beläuft sich für 2020 auf rd. 456.000 €, die der Verbandsgemeindeumlage auf rd. 384.000 €.
  • Es wird eine Gedenktafel für das abgeschlossene Flurbereinigungsverfahren der Ortsgemeinden Dreis-Brück und Dockweiler im Bereich des „Franzosenkreuzes“ angebracht. Die Ortsgemeinde Dreis-Brück erhält einen zweckgebundenen Restbetrag aus der Flurbereinigung von rd. 25.000 € zur Erhaltung bzw. Ausbau von Wirtschaftswegen
  • Kirmestermine 2021: Brück 17.07. – 19.07.2021; Dreis 30.07. – 01.08.2021

Viele Grüße

Ewald Drückes, 1. Beigeordneter