Illegale Grüngutentsorgung

Liebe Mitbürger in Dreis-Brück,

Im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden befinden wir uns in der glücklichen Lage, innerhalb unserer Gemarkung über eine gut zu erreichende Grüngutsammelstelle mit großzügigen Öffnungszeiten zu verfügen (in Dreis gegenüber dem Berghof).

Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass weiterhin sehr oft Grün- und Heckenschnitt sowie weitere pflanzliche Abfälle auf Waldflächen und in der freien Natur in unserer Gemeinde abgeladen werden. Auch wenn es sich dabei „nur“ um etwas Rasenschnitt handelt, ist diese Art der Entsorgung illegal. Sie stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §§ 15 und 17 dar, wonach die Besitzer von Abfällen verpflichtet sind, diese zu beseitigen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Im Fall der pflanzlichen Abfälle müssen diese zu Grüngutsammelstellen gebracht werden, wenn man sie nicht selbst im Garten kompostiert.

Sobald sich an einer Stelle im Wald oder der freien Natur Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu, wodurch sich in Kürze kleine Deponien bilden.

Daher der dringende Appell: Entsorgt Eure pflanzlichen Abfälle nur auf der Grüngutsammelstelle!