Entfernen von Bewuchs auf Straßen, Geh- und Wirtschaftswegen

Die Ortsgemeinde appelliert aus gegebenem Anlass an alle Grundstückseigentümer innerhalb der Ortslage, den von ihrem Grundstück auf Straßen, Geh- oder Wirtschaftswege ragenden Bewuchs zu beseitigen.

Hintergrund: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet und aufgefordert, den Baum- und Strauchwuchs entlang der Grundstücksgrenze soweit zurückzuschneiden, dass das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsfläche das ganze Jahr über freigehalten wird. Durch Überhänge dürfen keine Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs entstehen.

Ewald Drückes, 1. Ortsbeigeordneter